Auffangsysteme
Ausrüstung, die einen Sturz auffängt: Auffanggurt mit Verbindungsmittel und Falldämpfer oder mitlaufendes Auffanggerät.

Mobile Höhensicherung mieten
Wer Absturzschutz nur für einen Einsatz oder ein befristetes Projekt braucht, muss nichts anschaffen. Wir vermieten mobile Systeme und Ausrüstung für den Norden und stimmen Auswahl und Ablauf mit Ihnen ab.
PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie mieten die Ausrüstung für die Dauer Ihres Einsatzes und geben sie danach zurück, statt Anschaffung, Lagerung und laufende Prüfung selbst zu tragen.
Welche Ausrüstung geeignet ist, hängt von der Tätigkeit, dem Arbeitsplatz und der Gefährdungsbeurteilung ab. Schildern Sie uns Ihren Einsatz, wir helfen bei der Auswahl.
Ausrüstung, die einen Sturz auffängt: Auffanggurt mit Verbindungsmittel und Falldämpfer oder mitlaufendes Auffanggerät.
Ausrüstung, die den Aufenthalt in Absturznähe von vornherein begrenzt, etwa bei Arbeiten am Dachrand.
Verbindungsmittel, Seile und Zubehör, auf Wunsch abgestimmt auf Tätigkeit und Einsatzort zusammengestellt.
Nicht jeder Arbeitsplatz hat einen festen Anschlagpunkt. Mobile Anschlageinrichtungen schaffen ihn dort, wo nur zeitweise gearbeitet wird, ohne dass etwas dauerhaft montiert werden muss.
Mobile Systeme sind nicht für eine dauerhafte Befestigung am Gebäude vorgesehen. Die DGUV Regel 112-198 unterscheidet sie von fest montierten Einrichtungen.
Geeignet etwa für Wartung, Inspektion oder Reparatur, wenn feste Systeme fehlen oder sich die Montage nicht lohnt.
Ob eine mobile Einrichtung am Einsatzort zulässig ist, hängt von Untergrund, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung ab. Das klären wir vor der Miete mit Ihnen.
Sie mieten so lange, wie Ihr Einsatz dauert: für einen einzelnen Termin, für ein Projekt über mehrere Wochen oder langfristig für wiederkehrende Arbeiten.
Für einen einzelnen Einsatz wie Wartung, Inspektion oder Reparatur, ohne eigene Anschaffung.
Für längere Projekte oder wiederkehrende Arbeiten, bei denen Ausrüstung dauerhaft verfügbar sein soll.
Selten genutzte Ausrüstung muss weder gekauft noch gelagert werden.
Schreiben Sie uns Einsatzort, Zeitraum und Personenzahl.
PSAgA muss nach Bedarf, mindestens alle zwölf Monate, von einer sachkundigen Person geprüft werden. Bei unserer Mietausrüstung ist diese jährliche Prüfung inklusive.
Für Ihren Betrieb entfallen damit die Anschaffung selten genutzter Ausrüstung und die eigene jährliche Prüfung der gemieteten Systeme. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Anwender.
Die Miete folgt vier Schritten. Einzelheiten wie Mietdauer, Liefer- und Rücknahmeart vereinbaren wir individuell.
Sie schildern Einsatzort, Tätigkeit, Personenzahl und Zeitraum. Daraus ergibt sich, welche Systeme in Frage kommen.
Die abgestimmte Ausrüstung kommt zu Ihnen oder wird abgeholt. Das Vorgehen vereinbaren wir im Einzelfall.
Bei der Übergabe erklären wir Handhabung und Besonderheiten der Systeme. Sie ersetzt nicht Ihre Unterweisung der Anwender im Betrieb.
Nach dem Einsatz nehmen wir die Ausrüstung zurück und prüfen sie, bevor sie wieder vermietet wird.
Für eine Mietanfrage genügen wenige Angaben. Je genauer der Einsatz beschrieben ist, desto gezielter können wir die Ausrüstung vorschlagen.
Was soll wo gesichert werden, und was ist die Absturzgefahr?
Von wann bis wann wird die Ausrüstung gebraucht?
Wie viele Personen arbeiten gleichzeitig, und sind sie in der Benutzung unterwiesen?
Etwa Untergrund, Zugang, vorhandene Anschlagpunkte oder ein notwendiges Rettungsverfahren.
Schreiben Sie uns Einsatzort, Zeitraum und Personenzahl.
Vor jeder Benutzung kontrolliert der Anwender die Ausrüstung auf augenscheinliche Mängel. Die wiederkehrende sachkundige Prüfung, nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate, ist bei unserer Mietausrüstung inklusive. Eine eigene jährliche Prüfung der gemieteten Systeme entfällt für Sie.
Nein. Die Gefährdungsbeurteilung und die Wahl der Schutzmaßnahme bleiben Aufgabe des Arbeitgebers beziehungsweise Betreibers. Wir unterstützen bei der Auswahl der Ausrüstung.
Ja. Wer PSAgA benutzt, muss tätigkeitsbezogen unterwiesen sein, vor der ersten Benutzung und mindestens alle zwölf Monate. Die Einweisung bei der Übergabe ersetzt das nicht.
Wer mit PSAgA arbeitet, braucht ein geplantes, schnell umsetzbares Rettungsverfahren, das geübt ist (DGUV Regel 112-199). Ob das im Einzelfall durch Mietausrüstung ergänzt werden kann, besprechen wir bei der Anfrage.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.
Beschreiben Sie Einsatz und Zeitraum. Wir melden uns mit einem Vorschlag.